Widerrufsrecht
E-Commerce: Widerrufsrecht in der Schweiz und der EU
In der Schweiz besteht das Widerrufsrecht nur, wenn der Verkäufer es aus eigenem Antrieb gewährt. In diesem Fall muss der Webshop seine Bedingungen explizit nennen.
Die Gesetzgebung der Schweiz sichert dem Kunden kein Recht zu, sich umzuentscheiden und ein Produkt nach einem Online-Kauf zurückzugeben. Der Betreiber eines Webshops kann dieses Recht gewähren, ist aber nicht dazu verpflichtet. Wenn er sich dafür entscheidet, müssen folgende Punkte in den AGB eindeutig festgeschrieben sein:
Bestehen des Widerrufsrechts
Rücktrittsfristen
Modalitäten des Widerrufsrechts
Wer ein Widerrufsrecht gewährt und dies explizit bekannt gibt, kann dem Kunden gewisse Ängste nehmen und während der Kaufphase das Vertrauen in den Händler stärken. Allerdings benötigt das Unternehmen dann eine entsprechende Logistik, um zurückgesendete Waren in Empfang zu nehmen.
Da der Kunde genug Zeit hat sich zu überlegen, ob er etwas im Shop bestellen möchte, Gewähren wir kein Widerrufsrecht. Bei grossen Gegenständen wie Grills etc. ist dies auch sehr schwierig.
Viele Produkte werden auf Kundenwunsch bestellt und geordert. Da fallen bereits enorme Kosten an.
Wir danken für Ihr Verständnis.